Donnerstag, 19. Februar 2015

BAFA hat zum Jahreswechsel die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand von der KFW übernommen

Zum 01.12.2015 endet die KfW-Förderung für Energieberatung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Eine Alternative bietet die BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Auf welche Neuerungen sich mit Änderung der Fördermöglichkeiten für KMU Betriebe und Energieberater einstellen müssen und welche neuen Vorteile sich mit der BAFA-Förderung für KMU ergeben, fasst dieser Text zusammen.

KfW BAFA LogoBislang gehörte die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand zu den Aufgabengebieten der KfW-Bank und deren Regionalpartnern. Das KfW-Förderprogramm läuft allerdings mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 aus. Wer für eine im Jahr 2014 durchgeführten Energieberatung einen Zuschuss erhalten möchte, muss dafür Sorge tragen, dass die Empfehlung des Regionalpartners der KfW-Bank bis zum 31. Dezember 2014 auf der Regionalpartnerplattform eingetragen wird.

Eine neue Antragstellung war nur bis zum 15. Dezember 2014 möglich. Liegen die Unterlagen auf der Regionalpartnerplattform nicht bis zum Stichtag vor, erfolgt keine Förderung durch die KfW. Mit Wirkung zum 01. Januar 2015 tritt die neue „Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand“ in Kraft, für deren Umsetzung unter anderem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig ist. Diese Richtlinie birgt einige Änderungen, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll.
Welche Änderungen sind geplant?

Bislang war es üblich, dass die Stromkosten des beantragenden Unternehmens bei mindestens 5.000 Euro liegen müssen, um in den Genuss einer Förderung zu kommen. Dieses Kriterium ist nun hinfällig. Generell werden bis zu 80 Prozent der Nettoenergieberaterkosten bezuschusst. Liegen die Kosten für den jährlichen Energieverbrauch unter 10.000 Euro, beträgt die maximale Fördersumme 800 Euro. Unternehmen mit höheren Energiekosten können einen Zuschuss von maximal 8.000 Euro erhalten, wobei auch hier bis zu 80 Prozent der Nettokosten des Energieberaters übernommen werden.

Die unterschiedlichen Fördersummen für die Initial- und Detailberatung sind durch die neue Richtlinie ebenfalls hinfällig. Bislang wurden 80 Prozent der Kosten für die Initialberatung und bis zu 60 Prozent der Detailberatung bezuschusst, jetzt erfolgt eine generelle 80-prozentige Förderung. Allerdings wurde die Höhe der Gesamtförderung ebenfalls etwas korrigiert. Wurden bei einem Energieverbrauch von 5.000 Euro bislang achtzig Prozent der Kosten für die Initialberatung (maximal 1.280 Euro) und 60 Prozent für die Durchführung einer Detailberatung (maximal 4.800 Euro) bezuschusst, so wird diese Summe in Zukunft bei jährlichen Energiekosten von weniger als 10.000 Euro auf maximal 800 Euro gedeckelt. Energieintensivere Unternehmen mit Energiekosten von mehr als 10.000 Euro erhalten einen maximalen Zuschuss von 8.000 Euro. Dieser lag bisher bei Inanspruchnahme von Initial- und Detailberatung bei maximal 6.080 Euro (1280 Euro für Initialberatung und 4.800 Euro Detailberatung).

Des Weiteren hat sich auch der Intervall für die Inanspruchnahme einer Energieberatung geändert. War die Bezuschussung einer weiteren Energieberatung erst nach Ablauf von vier Jahren wieder möglich, so wurde dieser Intervall auf zwei Jahre verkürzt. Auch dies soll zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen beitragen.
Ansprechpartner

Bislang musste ein Energieberater beauftrag werden, der von der KfW-Bank respektive deren Regionalpartnern zugelassen wurde. Mit Wirkung zum 01.01.2015 ist die Energieberatung nur förderfähig, wenn der Berater von der Bewilligungsbehörde zugelassen ist. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unser Energieberater steht Ihnen gerne für Rückfragen und Anfragen zur Verfügung.
Fazit

Durch die neue Richtlinie profitieren KMU von einer höheren Fördersumme bei der Inanspruchnahme einer Energieberatung. Sorgen auch Sie für eine bessere Nutzung der Ihnen zur Verfügung stehenden Wärmequellen und beauftragen unseren Energieberater. Selbstverständlich wurde dieser nicht nur von der KfW-Bank und deren Regionalpartnern, sondern auch durch die BAFA zugelassen.

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