Donnerstag, 19. Februar 2015

BAFA hat zum Jahreswechsel die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand von der KFW übernommen

Zum 01.12.2015 endet die KfW-Förderung für Energieberatung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Eine Alternative bietet die BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Auf welche Neuerungen sich mit Änderung der Fördermöglichkeiten für KMU Betriebe und Energieberater einstellen müssen und welche neuen Vorteile sich mit der BAFA-Förderung für KMU ergeben, fasst dieser Text zusammen.

KfW BAFA LogoBislang gehörte die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand zu den Aufgabengebieten der KfW-Bank und deren Regionalpartnern. Das KfW-Förderprogramm läuft allerdings mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 aus. Wer für eine im Jahr 2014 durchgeführten Energieberatung einen Zuschuss erhalten möchte, muss dafür Sorge tragen, dass die Empfehlung des Regionalpartners der KfW-Bank bis zum 31. Dezember 2014 auf der Regionalpartnerplattform eingetragen wird.

Eine neue Antragstellung war nur bis zum 15. Dezember 2014 möglich. Liegen die Unterlagen auf der Regionalpartnerplattform nicht bis zum Stichtag vor, erfolgt keine Förderung durch die KfW. Mit Wirkung zum 01. Januar 2015 tritt die neue „Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand“ in Kraft, für deren Umsetzung unter anderem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig ist. Diese Richtlinie birgt einige Änderungen, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll.
Welche Änderungen sind geplant?

Bislang war es üblich, dass die Stromkosten des beantragenden Unternehmens bei mindestens 5.000 Euro liegen müssen, um in den Genuss einer Förderung zu kommen. Dieses Kriterium ist nun hinfällig. Generell werden bis zu 80 Prozent der Nettoenergieberaterkosten bezuschusst. Liegen die Kosten für den jährlichen Energieverbrauch unter 10.000 Euro, beträgt die maximale Fördersumme 800 Euro. Unternehmen mit höheren Energiekosten können einen Zuschuss von maximal 8.000 Euro erhalten, wobei auch hier bis zu 80 Prozent der Nettokosten des Energieberaters übernommen werden.

Die unterschiedlichen Fördersummen für die Initial- und Detailberatung sind durch die neue Richtlinie ebenfalls hinfällig. Bislang wurden 80 Prozent der Kosten für die Initialberatung und bis zu 60 Prozent der Detailberatung bezuschusst, jetzt erfolgt eine generelle 80-prozentige Förderung. Allerdings wurde die Höhe der Gesamtförderung ebenfalls etwas korrigiert. Wurden bei einem Energieverbrauch von 5.000 Euro bislang achtzig Prozent der Kosten für die Initialberatung (maximal 1.280 Euro) und 60 Prozent für die Durchführung einer Detailberatung (maximal 4.800 Euro) bezuschusst, so wird diese Summe in Zukunft bei jährlichen Energiekosten von weniger als 10.000 Euro auf maximal 800 Euro gedeckelt. Energieintensivere Unternehmen mit Energiekosten von mehr als 10.000 Euro erhalten einen maximalen Zuschuss von 8.000 Euro. Dieser lag bisher bei Inanspruchnahme von Initial- und Detailberatung bei maximal 6.080 Euro (1280 Euro für Initialberatung und 4.800 Euro Detailberatung).

Des Weiteren hat sich auch der Intervall für die Inanspruchnahme einer Energieberatung geändert. War die Bezuschussung einer weiteren Energieberatung erst nach Ablauf von vier Jahren wieder möglich, so wurde dieser Intervall auf zwei Jahre verkürzt. Auch dies soll zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen beitragen.
Ansprechpartner

Bislang musste ein Energieberater beauftrag werden, der von der KfW-Bank respektive deren Regionalpartnern zugelassen wurde. Mit Wirkung zum 01.01.2015 ist die Energieberatung nur förderfähig, wenn der Berater von der Bewilligungsbehörde zugelassen ist. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unser Energieberater steht Ihnen gerne für Rückfragen und Anfragen zur Verfügung.
Fazit

Durch die neue Richtlinie profitieren KMU von einer höheren Fördersumme bei der Inanspruchnahme einer Energieberatung. Sorgen auch Sie für eine bessere Nutzung der Ihnen zur Verfügung stehenden Wärmequellen und beauftragen unseren Energieberater. Selbstverständlich wurde dieser nicht nur von der KfW-Bank und deren Regionalpartnern, sondern auch durch die BAFA zugelassen.

Dienstag, 2. Dezember 2014

Das Ende der KFW Initial- und Detailberatung


Die wichtigsten Änderungen der 

Förderrichtlinie Energieberatung Mittelstand:

· Antragsberechtigt sind wie bislang kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbe sowie freiberuflich Tätige mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Nicht antragsberechtigt sind hingegen Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs (§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) gewährt wird sowie Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach den §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben.

· Es werden künftig Energieberatungen gefördert, die den Anforderungen an „Energie-Audits“ nach der DIN EN 16247 entsprechen und nicht mehr wie bisher Initial- und Detailberatungen.

· Als neuer Fördertatbestand wurde eine sich an die Energieberatung evtl. anschließende Umsetzungsbegleitung aufgenommen.

· Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 8.000 Euro.

· Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 800 Euro.

Ablauf der Antragstellung:

Das elektronische Antragsformular wird ab dem 01. Januar 2015 auf den Seiten des BAFA zur Verfügung stehen. Sofern Sie als Energieberater eine Vollmacht in Bezug auf das Verwaltungsverfahren beim BAFA haben, können Sie das Antrags- und später ebenso das Verwendungsnachweisverfahren im Namen des Unternehmers durchführen. Auf den Seiten des BAFA wird hierzu ein Formblatt „Vollmacht“ bereitgestellt, welches dem elektronischen Antrag beizufügen ist.

Vor der Antragstellung müssen Sie auf Basis des geplanten Umfangs der Energieberatung einen Kostenvoranschlag mit einer Kurzbeschreibung des geplanten Leistungsumfangs erstellen. Dieser ist dem elektronischen Antrag beizufügen.

Erst nach der Antragstellung darf der Beratungsvertrag abgeschlossen und mit der Beratung begonnen werden.

Der Beratungszeitraum beträgt maximal 12 Monate. Bitte beachten Sie, dass innerhalb dieser Frist von 12 Monaten auch die Verwendungsnachweisunterlagen einzureichen sind. Der Beratungszeitraum beginnt mit der Erteilung des Zuwendungsbescheids.

Nach Beendigung der Beratung ist das elektronische Verwendungsnachweisformular vollständig auszufüllen und zusammen mit dem Beratungsbericht, einer Kopie der Rechnung, dem Zahlungsnachweis sowie einer De-Minimis-Erklärung beim BAFA einzureichen.

Das BAFA zahlt den Zuschuss nach Prüfung des Verwendungsnachweises ohne weitere Benachrichtigung an das Unternehmen aus. Eine Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung des Zuschusses an Sie, als Energieberater, oder andere Dritte ist ausgeschlossen.

Freitag, 28. November 2014

Kampf der Licht-Systeme

Erschienen in: 
Energy 2.0 Mai 2013, S. 46
Nachhaltige Gebäude & Facility Management 

Kampf der Licht-Systeme

Wie effizient sind LEDs 
in Industrie- und Gewerbehallen?
Die Erwartungen an die Energieeffizienz von LED-Beleuchtung sind groß. Aber können diese auch unter den besonderen Einsatzbedingungen in Industrie- und Gewerbehallen erfüllt werden? Ein Vergleich zwischen LEDs und T5-Leuchten bringt Licht ins Dunkel. * Text: C. Pohl, J. Wagner, J. Hesselbach; Uni Kassel; B. Bieser, W. Bieser, Brainlux

Energieeffizienz ist nicht zuletzt wegen der steigenden Strompreise ein wichtiges Thema für Industrie und Gewerbe. Ist LED immer die bessere Wahl? Die Universität Kassel hat zusammen mit Brainlux LED- und klassische T5-Beleuchtung im Hinblick auf Energie- und Kosteneffizienz verglichen. Untersuchungsobjekte waren einer der neuesten LED-Hallenstrahler und ein Hallenreflektor mit 2 x 80 Watt T5-Leuchtstoffröhren. LED und T5 im Vergleich Ausgehend von einer Halle mit 70 Meter Länge, 20 Meter Breite und einer Lichtpunkthöhe von zehn Metern berechneten die Forscher mit einer Software die Lichteigenschaften für den LED-Hallenstrahler und den T5-Hallenreflektor. Mit beiden Beleuchtungssystemen sollten etwa 400 Lux mittlere Beleuchtungsstärke bei einer Arbeitsplatzhöhe von 0,8 Meter über dem Boden erreicht werden.

Das Ergebnis: 40 LED-Hallenstrahlern lieferten 405 Lux, 44 T5-Hallenreflektoren 393 Lux.
Ein Vergleich mit zwei weiteren LED-Hallenleuchten führender europäischer Hersteller
führte zu ähnlichen Ergebnissen. Um also einen vergleichbaren Luxwert zu erreichen, sind
vier T5-Leuchten mehr nötig. Dennoch ist die Ausstattung mit LED-Leuchten insgesamt
noch mehr als doppelt so teuer.

Des Weiteren verglich man die beiden Beleuchtungssysteme anhand verschiedener
Faktoren wie Anschaffungskosten, Stromverbrauch, Energieeffizienz, Wartungszyklen und
Kosten der Leuchtmittel. Dabei liegt der Stromverbrauch der LED-Leuchten insgesamt um
20,84 % höher als bei den T5-Leuchten. 

Bei der Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz erzielen die LED-Leuchten nur geringfügig bessere Werte (+ 3,05 %), obwohl ihr Lichtstrom signifikant höher ist. Der Lichtstrom wird jedoch nur zu einem vergleichsweise geringen Teil in Lux am Arbeitsplatz umgesetzt. Daher liegt die LED-Leuchte bei der Energieeffizienz um 13,68 % hinter der T5-Leuchte.
Als Kostenfaktoren spielen auch die Wartungszyklen für den Wechsel der Leuchtmittel
sowie die Preise neuer Leuchtmittel eine große Rolle. Der Hersteller des LED-Hallenstrahlers gibt unter optimalen Einsatzbedingungen – bei einer konstanten Umgebungstemperatur von 25 °C und keiner nennenswerten Beeinträchtigung der Kühlung durch Verschmutzung – die mittlere Lebensdauer der Leuchtmittel wie folgt an:

  • 40.000 Stunden (Lichtstromabfall von 10 %)
  • 70.000 Stunden (Lichtstromabfall von 30 %)
  • 90.000 Stunden (Lichtstromabfall von 50 %)

In Industrie- und Gewerbehallen kann eine konstante Umgebungstemperatur von 25 °C jedoch kaum gewährleistet werden. Hinzu kommt eine potenzielle Verschmutzung der Kühlrippen mit nachfolgender Überhitzung der LED. Umso heißer LED werden, desto mehr verringern sich Lichtstrom und Lebensdauer. Realistisch muss daher bereits nach wenigen Jahren – 40.000 Stunden entsprechen bei einem Drei-Schichten-Betrieb etwa 4,5 Jahren – mit einem relativ hohen Lichtstromabfall gerechnet werden.
Hersteller von langlebigen T5-Leuchtstoffröhren geben bei einem Lichtstromabfall von 10 % eine Lebensdauer von 58.000 Stunden an. Schwankungen der Raumtemperatur im normalen Bereich (1 bis 35 °C) haben keine negativen Auswirkungen auf die Lebensdauer von T5-Leuchtmitteln. Geht man von einem einheitlichen (allgemein noch akzeptierten) Lichtstromabfall von 10 % aus, sind die Wechselintervalle bei LED um mindestens 45 % kürzer als bei langlebigen T5-Leuchtmitteln. Tatsächlich dürften die Intervalle bei LED jedoch infolge der Auswirkungen nicht konstanter Umgebungstemperatur und Verschmutzung der Kühlrippen noch kürzer sein. 


LED-Technologie: Offene Fragen
Wer LED in Industrie- und Gewerbehallen einsetzen will, sieht sich daher mit folgenden offenen Fragen konfrontiert:

1. Wie viel Licht bringen LED-Leuchten nach fünf Jahren tatsächlich noch?
2. Welche Ersatz-Leuchtmittel stehen zur Verfügung, wenn ein Austausch 
    unvermeidlich wird und was kosten diese?

Experten sehen das Ende des Entwicklungspotenzials bei LED bei etwa 200 bis 240 Lumen/Watt. Die aktuellen Produkte schöpfen dieses knapp zur Hälfte aus. Mit weiteren Effizienzverbesserungen ist daher zu rechnen – zum Beispiel bei Kühlkonstruktion und Reflektor-Technik. In der Energieeffizienz schneidet LED in Hallen gegenüber moderner T5-Beleuchtung noch erheblich schlechter ab. Dies gilt noch mehr bei der Kosteneffizienz, nicht zuletzt mit Blick auf die genannten offenen Fragen sowie die potenziellen Folgen höherer Umgebungstemperatur und Verschmutzung. Angesichts der ungeklärten Lebensdauer
der Leuchtmittel ist die LED-Technik in Bezug auf die Kosten sehr risikobehaftet.
Ein Austausch der Leuchtmittel oder Leuchten schon nach wenigen Jahren, verbunden mit nicht abschätzbaren Kosten machen sich weiterhin auf der Negativseite der LED-Technik bemerkbar. Daher stellt LED derzeit noch keine akzeptable Alternative in Industrie- und Gewerbehallen dar. In anderen Einsatzbereichen wie im Auto oder im Büro kann LED-Beleuchtung hingegen äußerst sinnvoll sein.


Entwicklungspotenzial und Erwartungen
Es bleibt abzuwarten, inwieweit es mittelfristig gelingt, das Entwicklungspotenzial der LED-Technik weiter zuerschließen. Mit Blick auf große Hallen kommt dabei der Energie- und Kosteneffizienz entscheidende Bedeutung zu.

Warnung vor Gefahren beim Wechsel von Leuchtstoffröhren auf LED-Röhrenlampen


Vorsicht beim Wechsel von Leuchtstoffröhren zu LED-Röhrenlampen Informationen für Sicherheitsbeauftragte:


Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH warnen vor Gefahren beim Wechsel von Leuchtstoffröhren auf LED-Röhrenlampen. Wird dabei die Leuchte umgebaut, besteht die Gefahr von Stromschlägen oder Kurzschlüssen.

LED-Röhrenlampen sind flimmerfrei, sparen Strom und sind deshalb eine leistungsstarke Konkurrenz für Neonröhren.

Experten empfehlen, sich beim Systemwechsel für die sogenannte Retrofit-Variante zu entscheiden, bei der die LED-Lampe zusammen mit einem speziellen Starter verkauft wird. Allerdings eignet sich diese Variante nicht für alle Leuchten.

Wird etwa ein Modell der Konversions-Variante gewählt, bei dem die vorhandene Leuchte umgebaut werden muss, wird der Umbauer zum Hersteller und ist für die Sicherheit verantwortlich. Zudem drohen Kurzschlüsse oder Stromschläge, wenn der Umbau nicht korrekt erfolgt. Auch vorgetäuschte Retrofit-Varianten sowie LED-Röhrenlampen mit elektrischem Durchgang stufen die Experten aus der Produktsicherheit als gefährlich ein. Hier kann beim Wechsel der LED-Röhren sogar ein Stromschlag drohen.

Freitag, 21. November 2014

BAFA – Systemische Optimierung mit bis zu 30% Förderung

Förderung von hocheffizienten Querschnittstechnologien

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.
Zwei unterschiedliche Verfahren sind hierbei zu unterscheiden.
Zum Einen werden der Ersatz von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten durch hocheffiziente Anlagen oder Aggregate mit einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 Euro bis zu maximal 30.000 Euro je Antragsteller gefördert. Förderfähige Einzelmaßnahmen umfassen die Querschnittstechnologien
  • ​Elektrische Motoren und Antriebe
  • ​Pumpen
  • ​Ventilatoren sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen
  • ​Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugern
Die Förderfähigkeit wird anhand technischer Effizienzkriterien beurteilt. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie im Merkblatt Einzelmaßnahmen.
Das zweite Verfahren ist die sogenannte systemische Optimierung. Hierbei wird auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Konzepts sowohl der Ersatz und die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien ab einem Investitionsvolumen von 30.000 Euro als auch der Ersatz und die Erneuerung von Anlagen oder Anlagenteilen, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung ihrer Systemanbindung zu verbessern, gefördert.
Vor Beginn der Investition ist durch einen Energieberater im Rahmen einer detaillierten Energieberatung ein Energieeinsparkonzept zu erstellen, in dem die Verwendung von hocheffizienten Querschnittstechnologien zur Optimierung des betrachteten Systems des Antragstellers geprüft und bewertet wurde. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn eine Endenergieeinsparung von mindestens 25 % erzielt und nachgewiesen wird.
Gegenüber den Einzelmaßnahmen werden bei einer systemischen Optimierung zusätzlich weitere hocheffiziente Beleuchtungstechnologien sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung gefördert. Darüber hinaus werden zusätzlich notwendige Leistungen für die Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen, die zur Erstellung eines Energieeinsparkonzeptes erforderliche Energieberatung sowie die Anschaffung von Messtechnik zur Ermittlung des Energieverbrauchs gefördert.
Detaillierte Informationen zur systemischen Optimierung sowie dem zu erstellenden Energieeinsparkonzept finden Sie im Merkblatt Systemische Optimierung.